4.6. Der Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt. 5. Da A._____ wiederholt auf die Rechtslage hingewiesen wurde und sie an der Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes, Geschäftsbereich Recht, Nachsteuern und Bussen, vom 29. September 2025 ausdrücklich festhielt, wurde A._____ mit letzter Mahnung vom 5. Januar 2026 nochmals aufgefordert, den Kostenvorschuss von CHF 300.00 zu bezahlen, mit dem Hinweis, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist auf die Beschwerde nicht eingetreten werde.