"Mit Schreiben vom 3. November 2025 haben wir Sie im Rahmen der richterlichen Fürsorgepflicht darauf hingewiesen, dass Rekurse/Beschwerden kostenpflichtig sind. Ebenso wurden Sie darauf hingewiesen, dass auf Ihre in eigenem Namen erhobene Eingabe voraussichtlich nicht eingetreten werden könne. Dessen ungeachtet haben Sie an Ihrer Eingabe vom 29. Oktober 2025 festgehalten. Dementsprechend haben wir diese "Einsprache" als kostenpflichtigen Rekurs und kostenpflichtige Beschwerde (es gibt zwei anfechtbare Einstellungsverfügungen) entgegengenommen. Pro kostenpflichtiges Verfahren ist ein Kostenvorschuss geschuldet.