Im Übrigen muss ich Ihnen mitteilen, dass das Beschwerde-/Rekursverfahren schriftlich ist. Ihre Beschwerde und Ihr Rekurs vom 29. Oktober 2025 wird nach Bezahlung des Kostenvorschusses zur Erstattung von Vernehmlassungen an das Kantonale Steueramt (Vorinstanz) geschickt wer- -3- den. Die Vernehmlassungen des Kantonalen Steueramtes werden Ihnen anschliessend zur Erstattung einer Replik zugestellt. Wenn Sie eine schriftliche Ergänzung zu Ihrem Schreiben vom 25. November 2025 anbringen wollen, ist das ohne weiteres möglich. Eine mündliche Ergänzung ist nicht möglich."