"Aufgrund Ihres Schreibens vom 25. November 2025 haben wir Ihre Eingabe vom 29. Oktober 2025 als Beschwerde/Rekurs gegen den Einspracheentscheid/die Einstellungsverfügung des Kantonalen Steueramtes vom 29. September 2025 entgegengenommen. Dementsprechend erhalten Sie in den nächsten Tagen je eine Eingangsbestätigung und Kostenvorschussverfügungen. Wie im Schreiben vom 3. November 2025 ausgeführt, sind die Verfahren kostenpflichtig.