2. Mit Schreiben vom 3. November 2025 wurde A._____ vom Spezialverwaltungsgericht darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Legitimation, in eigenem Namen ein Rechtsmittel gegen den Einspracheentscheid in Sachen B._____ zu erheben, fraglich sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Spezialverwaltungsgericht unter Kostenfolge auf die Eingabe vom 29. Oktober 2025 nicht eintreten könnte. Weiter wurde festgehalten, dass für ein gültiges Rechtsmittel eine Vollmacht von B._____ erforderlich sei.