{"Signatur": "AG_SVWG_002", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2026-02-26", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_002_3-BB-2025-24_2026-02-26.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/13001", "Checksum": "6f02b34d8e1bcb5bc9ca7ce8d058aae9"}, "Scrapedate": "2026-06-19", "Scrapetime": "02:36:20", "Num": ["3-BB.2025.24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 26.02.2026 3-BB.2025.24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Steuern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Steuern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern"}], "ScrapyJob": "446973/34/2673", "Zeit UTC": "22.06.2026 02:36:29", "Checksum": "c1f9cf538b840304d52376d2c75d67b3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 26.02.2026 3-BB.2025.24\n\n Spezialverwaltungsgericht\nSteuern\n\n3-BB.2025.24\nP 25\n\nBeschluss vom 26. Februar 2026\n\nBesetzung Präsident Heuscher\nRichter Lämmli\nRichterin Sramek\nGerichtsschreiberin Betsche\n\nBeschwerde- A._____\nführerin\nZustelladresse: [...]\n\nGegenstand Einspracheentscheid des Steueramtes des Kantons Aargau,\nGeschäftsbereich Recht, Nachsteuern und Bussen,\nvom 29. September 2025\nin Sachen B._____ betreffend versuchter Steuerhinterziehung\nder direkten Bundessteuer 2023\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung:\n\n1.\nMit Schreiben vom 29. Oktober 2025 hat A._____ gegen den Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes, Geschäftsbereich Recht,\nNachsteuern und Bussen, vom 29. September 2025 in Sachen B._____\nbetreffend versuchte Steuerhinterziehung der direkten Bundessteuer 2023\n\"Einsprache\" erhoben.\n\n2.\nMit Schreiben vom 3. November 2025 wurde A._____ vom Spezialverwaltungsgericht darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Legitimation, in\neigenem Namen ein Rechtsmittel gegen den Einspracheentscheid in Sachen B._____ zu erheben, fraglich sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass\ndas Spezialverwaltungsgericht unter Kostenfolge auf die Eingabe vom\n29. Oktober 2025 nicht eintreten könnte. Weiter wurde festgehalten, dass\nfür ein gültiges Rechtsmittel eine Vollmacht von B._____ erforderlich sei.\n\n3.\n3.1.\nA._____ hielt mit Schreiben vom 25. November 2025 daran fest, dass ihre\nEingabe vom 29. Oktober 2025 als Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes, Geschäftsbereich Recht,\nNachsteuern und Bussen, vom 29. September 2025 zu behandeln sei.\n\n3.2.\nMit E-Mail vom 28. November 2025 teilte A._____ mit, dass sie ihre\nEingabe vom 25. November 2025 ergänzen wolle. Sie ersuchte um eine\ntelefonische Kontaktaufnahme.\n\n3.3.\nMit E-Mail vom 1. Dezember 2025 teilte das Spezialverwaltungsgericht\nA._____ mit:\n\n\"Aufgrund Ihres Schreibens vom 25. November 2025 haben wir Ihre Eingabe vom 29. Oktober 2025 als Beschwerde/Rekurs gegen den Einspracheentscheid/die Einstellungsverfügung des Kantonalen Steueramtes\nvom 29. September 2025 entgegengenommen. Dementsprechend erhalten Sie in den nächsten Tagen je eine Eingangsbestätigung und Kostenvorschussverfügungen. Wie im Schreiben vom 3. November 2025 ausgeführt, sind die Verfahren kostenpflichtig.\n\nIm Übrigen muss ich Ihnen mitteilen, dass das Beschwerde-/Rekursverfahren schriftlich ist. Ihre Beschwerde und Ihr Rekurs vom 29. Oktober\n2025 wird nach Bezahlung des Kostenvorschusses zur Erstattung von Vernehmlassungen an das Kantonale Steueramt (Vorinstanz) geschickt wer-\n-3-\n\nden. Die Vernehmlassungen des Kantonalen Steueramtes werden Ihnen\nanschliessend zur Erstattung einer Replik zugestellt.\n\nWenn Sie eine schriftliche Ergänzung zu Ihrem Schreiben vom 25. November 2025 anbringen wollen, ist das ohne weiteres möglich. Eine mündliche\nErgänzung ist nicht möglich.\"\n\n4.\n4.1.\nMit Verfügung vom 1. Dezember 2025 wurde A._____ ersucht, im\nBeschwerdeverfahren betreffend Einspracheentscheid des Kantonalen\nSteueramtes, Geschäftsbereich Recht, Nachsteuern und Bussen, vom\n29. September 2025 in Sachen B._____ innert 14 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 300.00 zu bezahlen.\n\n4.2.\nMit Schreiben vom 4. Dezember 2025 ersuchte A._____ um weitere\nAuskünfte und nahm zu den Kostenvorschussverfügungen Stellung.\n\n4.3.\nMit E- Mail vom 9. Dezember 2025 wurde A._____ vom Spezialverwaltungsgericht mitgeteilt:\n\n\"Mit Schreiben vom 3. November 2025 haben wir Sie im Rahmen der richterlichen Fürsorgepflicht darauf hingewiesen, dass Rekurse/Beschwerden\nkostenpflichtig sind. Ebenso wurden Sie darauf hingewiesen, dass auf Ihre\nin eigenem Namen erhobene Eingabe voraussichtlich nicht eingetreten\nwerden könne. Dessen ungeachtet haben Sie an Ihrer Eingabe vom\n29. Oktober 2025 festgehalten. Dementsprechend haben wir diese \"Einsprache\" als kostenpflichtigen Rekurs und kostenpflichtige Beschwerde\n(es gibt zwei anfechtbare Einstellungsverfügungen) entgegengenommen.\nPro kostenpflichtiges Verfahren ist ein Kostenvorschuss geschuldet. Wird\nder Kostenvorschuss trotz Mahnung nicht geleistet, wird unter Kostenfolge\nauf Rechtsmittel nicht eingetreten.\n\nWie mit Schreiben vom 3. November 2025 mitgeteilt, wird es ausschliesslich um die Frage gehen, ob Sie die B._____ betreffenden Einstellungsverfügungen anfechten können. Da es sich dabei um eine reine\nRechtsfrage handelt, ist keine Verhandlung notwendig.\"\n\n4.4.\nMit Schreiben vom 11. Dezember 2025 führte A._____ aus, sie habe dem\nSchreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 3. November 2025 nicht\nentnehmen können, dass es ausschliesslich darum gehe, ob sie den\nEinspracheentscheid vom 29. September 2025 anfechten könne. Das Spezialverwaltungsgericht habe es versäumt, die notwendigen Angaben für\nden von ihr zu fällenden Entscheid zu liefern, ob sie an der Beschwerde\nfesthalten wolle. Die Kostenvorschussverfügungen vom 1. Dezember 2025\nkönnten unmöglich gültig sein.\n-4-\n\n4.5.\nMit Eingabe vom 16. Dezember 2025 wurde das Schreiben vom 11. Dezember von A._____ ergänzt.\n\n4.6.\nDer Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt.\n\n"}