10.3. 10.3.1. Das KStA hat in den Jahren 2018 bis 2020 einen effektiven Steuerausfall von insgesamt CHF 1'170.00 errechnet (Berechnung Busse direkte Bundessteuer, act. 42 der Vorakten). 10.3.2. Bei verheirateten Beschwerdeführern ist die Nachsteuer zuerst aufgrund des Einkommens beider Ehegatten zu ermitteln. Anschliessend ist der der Beschwerdeführerin zuzurechnende Anteil festzulegen. Nachdem sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die Nachsteuerberechnungen 2018 bis 2020 unzutreffend wären, kann für die Ermittlung der "hinterzogenen Steuer" auf diese abgestellt werden. Die von der Vorinstanz berechnete hinterzogene Nachsteuer von total CHF 1'170.00 ist zu übernehmen.