9. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Bussenverfahrens betreffend vollendete Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2018 bis 2020 (3-RV.2024.100) und des Nachsteuerverfahrens betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 bis 2020 (3-RV.2024.80) in Sachen A._____ beigezogen. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat A._____ zur Verhandlung vom 24. Juli 2025 vorgeladen. 11. Mit Schreiben vom 30. Juni 2025 hat A._____ auf die Teilnahme an der Verhandlung vom 24. Juli 2025 verzichtet und das Gericht ermächtigt, das Urteil auf Grundlage der Akten zu fällen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: