Daher werde ein Nachsteuer- und Bussenverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihr bis zum 30. April 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung sachdienlicher Unterlagen gegeben. 2. Mit Schreiben vom 5. April 2024 liess A._____ zur Angelegenheit Stellung nehmen. 3. Mit Verfügung vom 22. April 2024 auferlegte das KStA A._____ wegen vollendeter Hinterziehung der direkten Bundessteuern 2018 bis 2020 eine Busse von CHF 1'170.00. 4. Gegen die Bussenverfügung liess A._____ mit Schreiben vom 22. Mai 2024 Einsprache erheben und folgende Anträge stellen: