Folglich sind die Veranlagungen für die Steuerjahre 2018 bis 2020 im Umfang der deklarierten ungerechtfertigten Fahrtkostenabzüge von jeweils CHF 10'472.00, welche infolge der Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) auf CHF 3'000.00 gekürzt wurden, zu tief ausgefallen und Steuerausfälle entstanden. In der Folge wurde das Kantonale Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen (im Folgenden: KStA) vom Gemeindesteueramt Q._____ über diesen Umstand informiert. Mit Schreiben vom 6. März 2024 teilte das KStA A._____ mit, es müsse angenommen werden, dass sie Steuern hinterzogen habe. Daher werde ein Nachsteuer- und Bussenverfahren eröffnet.