2. Die Kosten des Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 80.00 (inkl. MWSt und Auslagen) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreter der Beschwerdeführer (2) das Kantonale Steueramt das Steueramt P._____ die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung direkte Bundessteuer Rechtsmittelbelehrung