5.10. Zusammenfassend wurden die Spesen der selbständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers letztmals in der Steuerperiode 2010 eingehend überprüft. Seit der Steuerperiode 2011 ist keine vertiefte Analyse der Spesen durch die Steuerbehörde mehr ersichtlich. Die 2014 erfolgte Aufrechnung geschah infolge einer einmaligen (aussergewöhnlichen) Erhöhung der Repräsentationsspesen und diente dazu, diese auf das gewohnte (und anschliessend beibehaltene) Mass herunterzusetzen. Durch diese langjährige Praxis der Anerkennung von sich im ähnlichen Rahmen bewegenden Spesen hat die Steuerkommission P._____ eine Vertrauensgrundlage ge- - 16 -