Seit 2011 hat die Steuerbehörde die drei Spesenpositionen somit jeweils anerkannt, soweit die Beträge sich nicht wesentlich veränderten. 2014 wurde der Betrag für Repräsentationsspesen wieder auf das übliche Mass heruntergesetzt. Dies geschah jedoch nur, nachdem der Beschwerdeführer die Repräsentationsspesen um 50 % erhöht hatte. Als er in der Folge wieder Repräsentationsspesen im Betrag von rund CHF 8'000.00 verbuchte, erfolgten keine Aufrechnungen mehr.