5.5. Somit hat der Beschwerdeführer seit 2010 stets den Betrag von CHF 4'180.00 als Pauschalspesen (Verpflegung) verbucht. Für Repräsentationsspesen hat er dem Erfolg der Einzelunternehmung von 2010 bis 2020 sechsmal den Betrag von CHF 8'000.00 belastet, viermal lag der Betrag zwischen 1.5 und 4.5 % höher als CHF 8'000.00 und einmal lag der Betrag bei CHF 12'000.00. Für sonstigen Aufwand wurden viermal CHF 6'000.00 gebucht, in den anderen sieben Steuerperioden lag der Betrag zwischen 0.3 und 25 % höher als CHF 6'000.00. Abgesehen von den im Jahr 2014 mit CHF 12'000.00 verbuchten Repräsentationsspesen be- - 14 -