Schliesslich hat der Beschwerdeführer auch in der Vorperiode 2019 Spesen pauschal von CHF 4'180.00 (Buchhaltungskonto Nr. aaa), Repräsentationsspesen von CHF 8'000.00 (Buchhaltungskonto Nr. bbb) und sonstigen Aufwand von CHF 6'076.50 (Buchhaltungskonto Nr. ccc) verbucht. In der Veranlagung 2019 nahm die Steuerkommission P._____ eine Aufrechnung zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit vor (Höherwertung Privatanteil Fahrzeug CHF 1'000.00), die keinen Zusammenhang zu den Spesen aufwies. - 13 - 5.4. Insgesamt ergibt sich folgende Übersicht: