In der Steuerperiode 2014 sind im Geschäftsabschluss des Beschwerdeführers eine Spesenentschädigung pauschal von CHF 4'180.00 (Buchhaltungskonto Nr. G), Repräsentationsspesen von CHF 12'000.00 (Buchhaltungskonto Nr. bbb) sowie sonstiger Aufwand von CHF 6'000.00 (Buchhaltungskonto Nr. ccc) ersichtlich. Die Steuerkommission P._____ nahm in der Veranlagung verschiedene Aufrechnungen zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit vor, wovon CHF 4'000.00 als übersetzte Pauschalspesen den Bereich der Spesen betrafen.