zur Beurteilung von verbuchten Pauschalspesen bei Selbständigerwerbenden analog herangezogen werden können: Bei gleichbleibenden Verhältnissen können wiederkehrende Auslagen vom Arbeitgeber pauschaliert ersetzt werden, ohne dass gegenüber der Veranlagungsbehörde jedes Mal der Verwendungsnachweis zu leisten ist, sofern vor der Festsetzung der Höhe der pauschalen Spesenvergütungen über einen repräsentativen Zeitabschnitt exakte Aufzeichnungen geführt wurden. Die Pauschalierung von Auslagenersatz darf indessen keineswegs so weit gehen, dass sich der Steuerpflichtige auf diesem Wege von einem zumutbaren Nachweis befreit (VGE vom 20. August 2008 [WBE.2008.3];