Die Steuerkommission P._____ habe bei ihrer Beurteilung überhaupt keine Repräsentationsspesen zugelassen. Dieses Ergebnis stehe im Widerspruch zur Prüfung des Steueramtes S._____, welches die Pauschalspesen ausdrücklich anerkannt habe. Selbstverständlich könne die Steuerkommission P._____ ihre bisherige Praxis überprüfen, jedoch hätte er darüber aufgrund des Vertrauensschutzes rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden müssen. Auch gemäss Rechtsprechung (AGVE 2000 S. -8-