3.3. In der Folge erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. November 2022 Einsprache gegen die Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020, die mit Einspracheentscheid vom 23. Mai 2023 betreffend der aufgerechneten Pauschalspesen abgewiesen wurde. Der Einspracheentscheid vom 23. Mai 2023 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2020 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.