3.2. In der Veranlagung vom 18. Oktober 2022 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 rechnete die Steuerkommission den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit CHF 8'980.00 als übersetzte Pauschalspesen hinzu. In der Abweichungsbegründung führte sie aus, die Überprüfung der eingereichten Spesenbelege 2021 habe ergeben, dass die Restaurantquittungen nicht beweiskräftig seien, zumal jeweils die Leistungsempfänger sowie der geschäftliche Zusammenhang nicht ersichtlich seien. Für Restaurantver- -5-