2.3. Nachfolgend ist nach einer Darlegung des Sachverhalts bzw. der Parteivorbringen (Erw. 3.) und der Rechtsgrundlagen (Erw. 4.) zu prüfen, ob die Aufrechnung überhaupt bzw. in welcher Höhe gerechtfertigt ist (Erw. 5.). 3. 3.1. Im Veranlagungsverfahren wurden die Beschwerdeführer mehrfach zur Einreichung zusätzlicher Unterlagen aufgefordert. Mit Schreiben vom 1. September 2021 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die Reprä- sentations- und Kleinspesen über den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 belegmässig nachzuweisen. Mit Schreiben vom 13. Januar 2022 reichte der Beschwerdeführer verschiedene Unterlagen ein.