2. 2.1. Der Beschwerdeführer war in der Steuerperiode 2020 selbständig erwerbstätig [...] mit Büro in R._____. In der Steuererklärung 2020 deklarierte er ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 172'786.00. 2.2. Die Steuerkommission P._____ anerkannte die gemäss Jahresabschluss insgesamt verbuchten Pauschalspesen von CHF 18'180.00 nur teilweise als geschäftsmässig begründet. Folglich rechnete sie in der Veranlagung einen Betrag von CHF 8'980.00 auf. Diese Aufrechnung ist vorliegend umstritten.