4. Den Einspracheentscheid vom 30. April 2024 (Zustellung am 30. Mai 2024) haben A._____ und B._____ mit Beschwerde vom 28. Juni 2024 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen folgende " Rechtsbegehren: 1. Das steuerbare Einkommen sei um CHF 8'980.00 herabzusetzen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Steueramt P._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung der Beschwerde. 6. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat keine Stellungnahme eingereicht.