1. Mit Verfügung vom 30. August 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission P._____ für die direkte Bundessteuer 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 249'900.00 veranlagt. Dabei wurden beim Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit CHF 8'980.00 als übersetzte Pauschalspesen aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 30. August 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 15. September 2023 Einsprache. Er beantragte " Das steuerbare Einkommen sei von CHF 249'900 um CHF 8'980.- herabzusetzen." 3. Mit Einspracheentscheid vom 30. April 2024 wies die Steuerkommission P._____ die Einsprache ab.