4.5. Das KStA beantragt mit Vernehmlassung gleich wie eventualiter das Regionale Steueramt R._____ die Rückweisung des Verfahrens an die Steuerkommission Q._____ analog dem Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes vom 24. Oktober 2024 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2020 (3-RV.2022.139). 5. 5.1. Mit der Beschwerde und den Vernehmlassungen werden insoweit übereinstimmende Anträge gestellt, als eine Rückweisung bzw. Neubeurteilung der Veranlagung verlangt wird.