5. Das Regionale Steueramt R._____ beantragt die Abweisung der Beschwerde, eventuell die Rückweisung analog dem Urteil des Spezialverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2024 in Sachen A._____ betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2020 (3-RV.2022.139). Das Kantonale Steueramt (nachfolgend: KStA) beantragt eine Rückweisung an die Steuerkommission Q._____ analog dem Urteil des Spezialverwaltungsgerichts 3-RV.2024.139 (recte: 3-RV.2022.139). 6. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat keine Stellungnahme eingereicht. -3- 7. A._____ hat keine Replik erstattet.