4. Den Einspracheentscheid vom 15. Oktober 2024 (Zustellung am 1. November 2024) hat A._____ mit Beschwerde vom 2. November 2024 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragte sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids und eine Neubeurteilung. Weiter ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.