7.5.2. Das KStA hätte die Busse bei einer vollendeten eventualvorsätzlichen Steuerhinterziehung im Steuerjahr 2019 auf 90 % der hinterzogenen Steuer ("hypothetische Nachsteuer") festgelegt (Berechnung Busse zum Einspracheentscheid, act. 28 der Vorakten). Dementsprechend beträgt die (hypothetische) Hinterziehungsbusse bei versuchter eventualvorsätzlicher Tatbegehung 60 % bzw. CHF 2'005.70.