Dieser habe bis dato keine Kenntnisse von diesem Konto gehabt haben wollen, obwohl er erwiesenermassen die Verrechnungssteuer dafür eingefordert habe. Der umstrittene, angeblich unterschlagene Betrag, sei als Zahlungseingang auf diesem Konto ordnungsgemäss verbucht worden und sei zu keinem Zeitpunkt intransparent gewesen. Aufgrund seiner langjährigen guten Erfahrungen mit seiner Buchhaltungsstelle sei er fälschlicherweise davon ausgegangen, dass alles wie gewohnt korrekt verbucht und fehlerfrei deklariert worden sei.