CHF 60'000.00 in der Steuererklärung 2019 nicht deklariert worden sei, da sie auf ein falsches Konto gebucht worden sei. Das Konto komme in den Geschäftsaktiven nicht vor. Weil der Betrag in der Buchhaltung nicht aufgetaucht sei, sei er schlicht und einfach vergessen gegangen. Er habe jedoch nie die Absicht gehabt, diesen Betrag zu hinterziehen, weder direktvorsätzlich noch eventualvorsätzlich. Als das Gemeindesteueramt Q._____ ihn um eine Stellungnahme betreffend die im Jahr 2019 erhaltenen Provisionen gebeten habe, habe er die Provision von CHF 60'000.00 angegeben.