noch rechtzeitig auf die unvollständige Deklaration aufmerksam geworden sei, habe das betroffene Nettoeinkommen von CHF 54'000.00 (CHF 60'000.00 abzüglich 10 % AHV-Bei- träge) noch rechtzeitig aufgerechnet werden können und seien Steuerausfälle verhindert worden. Andernfalls wäre der Beschwerdeführer für die direkte Bundessteuer auf der Basis eines steuerbaren Einkommens von CHF 60'704.00 statt CHF 114'074.00 veranlagt worden und es wäre für die direkte Bundessteuer 2019 ein Steuerausfall von CHF 3'342.85 entstanden (hypothetischer Steuerausfall). Damit sei der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung der direkten Bundessteuer 2019 in objektiver Hinsicht erfüllt.