6. Den Einspracheentscheid vom 21. Juni 2024 (Zustellung am 22. Juni 2024) hat A._____ mit Beschwerde vom 12. Juli 2024 (Postaufgabe am 18. Juli 2024) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen. Er stellt sinngemäss den Antrag, der Entscheid vom 21. Juni 2024 sowie die Bussenverfügung vom 26. April 2024 seien aufzuheben. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 7. Das KStA beantragt, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen. 8. A._____ hat keine Replik eingereicht.