Daher werde ein Strafverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihm bis zum 15. Dezember 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung sachdienlicher Unterlagen gegeben. 2. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2022 nahm A._____ zur Angelegenheit Stellung. 3. Mit Verfügung vom 26. April 2024 auferlegte das KStA A._____ wegen versuchter Hinterziehung der direkten Bundessteuer 2019 eine Busse von CHF 2'005.70. 4. Gegen die Bussenverfügung erhob A._____ mit Schreiben vom 24. Mai 2024 Einsprache und stellte den Antrag, das Strafverfahren sei einzustellen und von der Erhebung einer Busse abzusehen. 5. Mit Entscheid vom 21. Juni 2024 wies das KStA die Einsprache ab.