1. Das Gemeindesteueramt Q._____ stellte im Veranlagungsverfahren fest, dass A._____ eine Provision von CHF 60'000.00 in der Steuererklärung 2019 nicht als Einkommen deklariert hatte und nahm die entsprechende Aufrechnung vor. In der Folge wurde das Kantonale Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen (im Folgenden: KStA) vom Gemeindesteueramt Q._____ über diesen Umstand informiert. Mit Schreiben vom 10. November 2022 teilte das KStA A._____ mit, es müsse angenommen werden, dass er versucht habe, Steuern zu hinterziehen. Daher werde ein Strafverfahren eröffnet.