4.2.2. Gemäss Verzeichnis der gesetzlichen Erben der Gemeindekanzlei R._____ vom 26. März 2015, welches gestützt auf die letztwillige Verfügung vom 31. März 2004 erstellt wurde, hatte B._____ sel. im Todeszeitpunkt lediglich keine pflichtteilsgeschützten Erben. Gemäss dem vereinfachten Steuerinventar der Inventurbehörde R._____ vom 8. September 2022 gab es dennoch drei erbberechtigte Personen, nämlich die F._____, G._____, und die H._____, als testamentarisch eingesetzte Erben. Diese bildeten die Erbengemeinschaft des verstorbenen B._____. Einzige Legatnehmerin war C._____.