Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission R._____ vom 27. Januar 2023 betreffend Direkte Bundessteuer 2015; Liquidationsgewinn -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. B._____ ist am tt.mm. 2015 verstorben. Testamentarisch hat er A._____ als Willensvollstecker eingesetzt. 2. Mit Verfügung vom 19. Mai 2022 wurde B._____ sel. von der Steuerkommission R._____ für die direkte Bundessteuer 2015 zu einem privilegierten Liquidationsgewinn von CHF 1'000'976.00 veranlagt.