2.2. Der Einspracheentscheid vom 15. November 2022 ist dem Beschwerdeführer am 29. November 2022 zugestellt worden (vgl. Verfolgung Sendungsnummer: aaa). Die Beschwerdefrist hat somit am 30. November 2022 zu laufen begonnen und endete am 29. Dezember 2022. Die Beschwerde datiert vom 3. Januar 2023 und wurde gleichentags elektronisch dem Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, übermittelt. Sie erfolgte somit verspätet.