"1. Auf die Einsprache wird nicht eingetreten. 2. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen." 4. Den Einspracheentscheid vom 15. November 2022 (Zustellung am 29. November 2022) hat A._____ mit Rekurs (recte: Beschwerde) vom 3. Januar 2023 (elektronische Abgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die folgenden Anträge: "1. Durch den Gesuchsteller allfällig verletzte Fristen seien wiederherzustellen; 2. in der Folge sei der Entscheid der Vorinstanz an diese zur Neubeurteilung resp. Revision der Steuerveranlagungen 2018-2020 zurückzuweisen;