2. Der Beschwerdeführer hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 800.00, der Kanzleigebühr von CHF 180.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 1'080.00, zu bezahlen. 3. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 900.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter des Beschwerdeführers (2) das Kantonale Steueramt die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung direkte Bundessteuer Rechtsmittelbelehrung