Der Beschwerdeführer hätte die Beschwerde nach Erhalt der Vernehmlassung der Vorinstanz kostenlos zurückziehen können bzw. müssen, um die Verfahrenskosten vor dem Spezialverwaltungsgericht zu vermeiden. Da er stattdessen an der materiellen Prüfung der Sicherstellungsverfügung festhielt, sind dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten trotz des ursprünglichen Formmangels als Folge seines Unterliegens aufzuerlegen.