5.9.3. Das Kantonale Steueramt führt in der Vernehmlassung aus, dass in der Sicherstellungsverfügung betreffend die direkte Bundessteuer 2015 ein Fehler unterlaufen sei. Irrtümlich seien an die provisorische Steuerforderung von CHF 78'715.00 nur Zahlungen von CHF 21'831.00 anstatt CHF 25'562.00 abgezogen worden. Angesichts dessen ist der sicherzustellende Betrag grundsätzlich herabzusetzen. Allerdings umfasst dieser auch die nach Erlass der Sicherstellungsverfügung laufenden Verzugszinsen sowie die voraussichtlichen Kosten der Steuerfestsetzung und des Steuerbezuges (Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, a.a.O., Art. 169 DBG N 48).