5.9. 5.9.1. Abschliessend ist zu prüfen, ob die angefochtene Sicherstellungsverfügung inhaltlich, das heisst in betraglicher, masslicher Hinsicht, verfassungskonform ausgestaltet ist (Bundesgerichtsurteil vom 23. Dezember 2021 [2C_815/2021] E. 3.4.1.). Der Vertreter macht diesbezüglich geltend, dass die vorliegende Sicherstellungsverfügung den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletze, da der Beschwerdeführer dem Kantonalen Steueramt bereits einen Inhaber-Papierschuldbrief im Wert von CHF 100'000.00 ausgehändigt habe. Eventualiter wird beantragt, dass die Sicherstellungsverfügung nur über CHF 107'804.00 zu bestätigen sei.