5.5. Der Beschwerdeführer schenkte [...] in den Jahren 2018 bis 2021 Vermögenswerte von insgesamt CHF 1'841'669.00. Entgegen den Ausführungen des Vertreters können diese Schenkungen mit Blick auf das Vermögen des Beschwerdeführers nicht als unbeachtlich bezeichnet werden. Zwar triff zu, dass der Beschwerdeführer in der Steuerperiode 2021 Vermögenswerte von gut CHF 34 Mio. deklarierte. Allerdings beträgt das Reinvermögen des Beschwerdeführers gemäss Steuererklärung 2021, nach Abzug der Schulden von über CHF 40 Mio., CHF 0.00.