5.4. 5.4.1. Der Vertreter macht geltend, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen gut situierten Bürger handle, welcher über genügend Haftungssubstrat verfüge. Entgegen den Ausführungen in der Vernehmlassung liege eine Überschuldung realistischerweise betrachtet nicht vor. In der Steuererklärung 2021 seien Vermögenswerte von CHF 34'618'000.00 deklariert worden, davon CHF 25'236'000.00 Liegenschaftsvermögen. Bei einer konservativen Annahme, dass die Liegenschaften mit 75 % des Verkehrswerts in der Steuererklärung 2021 deklariert worden seien, hätten die Liegenschaften einen Verkehrswert von CHF 33'648'000.00. Der tatsächliche Wert dürfte noch etwas höher sein.