Der Nachweis für die vorgenannten Verzögerungstaktiken ist im Ordnungsbussenregister zu finden. Das Ordnungsbussenregister des Beschwerdeführers zeigt, dass in den Jahren 2007 bis 2020 Bussen in der Höhe von CHF 13'940.00 infolge Verfahrenspflichtverletzungen im Steuerwesen ausgestellt werden mussten (Beilage 7). Das nicht Einreichen der verlangten Unterlagen führt mindestens zum Verdacht auf systematische und fortgesetzte Verschleierung von Vermögen und Einkommen. Die schlechte Zahlungsmoral des Beschwerdeführers zeigt sich auch im Inkasso der Ordnungsbussen, für die er teilweise ebenfalls gemahnt und betrieben werden musste. (Beilage 10).