Weiter verzögert der Beschwerdeführer durch Verzögerungstaktiken bzw. zeitweise unkooperatives Verhalten (die durch das Gemeindesteueramt einverlangten Unterlagen werden nicht eingereicht) und anschliessende Erhebung von Rechtsmitteln nun seit 10 Jahren auch die Veranlagungstätigkeit des Gemeindesteueramtes. So konnte die letzte definitive und rechtskräftige Veranlagung im September 2019 für das Steuerjahr 2013 erstellt werden. Der Nachweis für die vorgenannten Verzögerungstaktiken ist im Ordnungsbussenregister zu finden.