Der Beschwerdeführer hat auf alle Betreibungen, ausser bei den Steuerjahre 2007 und 2013, mittels Rechtsvorschlags reagiert. Infolge dieser Verzögerungstaktik mussten zuerst die Rechtsvorschläge beseitigt werden und die Zahlungen wurden teilweise sogar erst nach Pfändung bezahlt (Beilage 8).