Die geleisteten Ratenzahlungen seit August 2021 bis heute betragen lediglich CHF 47'000.00 (siehe Beilage 5). Die Vereinbarung ist klar und eindeutig formuliert, der vom Gesuchsteller vorgebrachte Erklärungsversuch kann nicht einmal ansatzweise mit dem Inhalt der Vereinbarung in Einklang gebracht werden. Zum Bezug der definitiven Steuerforderungen 2007 bis 2013 mussten Betreibungsmassnahmen eingeleitet werden. Der Beschwerdeführer hat auf alle Betreibungen, ausser bei den Steuerjahre 2007 und 2013, mittels Rechtsvorschlags reagiert.