siehe auch DBG-Kommen- tar, a.a.O., N 11 ff., N 33). -6- Bekanntlich vereinbarte der Beschwerdeführer mit der kantonalen Steuerverwaltung monatliche Ratenzahlungen von CHF 10'000. Diese Ratenzahlungen hat der Gesuchsteller jedoch, wie er selbst zugesteht, eigenmächtig wieder eingestellt mit der fadenscheinigen Begründung, er erachte die in Frage stehenden provisorischen Steuerrechnungen aufgrund des hinterlegten Schuldbriefs und der erfolgten Zahlungen als quasi beglichen. Dies entspricht nicht der Vereinbarung, welche er mit der kantonalen Steuerverwaltung abgeschlossen hat.