2.2. Im Anschluss an die erste Sicherstellungsverfügung vereinbarte der Beschwerdeführer mit dem Kantonalen Steueramt im August 2021, für die ausstehenden direkten Bundessteuern 2014 – 2020 einen Schuldbrief von CHF 100'000.00 als Sicherheit zu hinterlegen und monatliche Ratenzahlungen von CHF 10'000.00 zu leisten. Daran hielt sich der Beschwerdeführer in der Folge nur teilweise. Er hinterlegte zwar einen Schuldbrief, leistete aber lediglich Ratenzahlungen von insgesamt CHF 47'000.00. 2.3. Der Beschwerdeführer beantragt im Hauptpunkt die Aufhebung der Sicherstellungsverfügung vom 30. August 2023 und eventualiter deren Herabsetzung auf CHF 107'804.00.